
Kurz gesagt: In beiden Basel ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und kantonal. Sie zahlt Elementarschäden wie Sturm und Hagel, abzüglich Selbstbehalt. Abnützung, schlechter Unterhalt und Schäden durch eindringendes Wasser bei offenem Dach sind meist ausgeschlossen.
Wer ist zuständig?
| Kanton | Versicherung |
|---|---|
| Basel-Stadt | Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt (GVBS) |
| Basel-Landschaft | Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) |
So melden Sie den Schaden
- Fotos mit Datum, aussen und innen.
- Meldung online oder telefonisch an die Gebäudeversicherung.
- Notmassnahmen dokumentieren und Belege aufbewahren.
- Offerte des Dachdeckers an die Versicherung senden.
- Schätzung abwarten, dann Auftrag erteilen.

Was nicht versichert ist
Schäden durch fehlenden Unterhalt, etwa eine seit Jahren verstopfte Rinne oder morsche Lattung, zahlt keine Versicherung. Auch Wasser, das durch ein offenes Dachfenster eindringt, gilt oft nicht als Elementarschaden. Bei Mobiliar ist die Hausratversicherung zuständig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Das legt die kantonale Versicherung fest. Schauen Sie in Ihre Police.
Ab welcher Windstärke gilt Sturm?
Üblich ist ein Wind von mindestens 75 km/h. Die genaue Definition steht in den Bedingungen.
Muss ich mehrere Offerten einreichen?
Je nach Höhe des Schadens verlangt die Versicherung eine Offerte oder schickt einen Schätzer.
Bin ich als Mieter betroffen?
Gebäudeschäden regelt die Eigentümerschaft.